Krankengymnastik in Partenstein

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      Innerhalb der Physiotherapie ist Krankengymnastik ein zentrales Element. Nach Operationen ist sie oft eine unverzichtbare Unterstützung, um die Beweglichkeit wiederherzustellen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Das gezielte Training der Muskulatur kann beispielsweise dabei unterstützen, Schmerzen vorzubeugen oder zu lindern.

      Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

      Mit Krankengymnast und Physiotherapeut ist das Gleiche gemeint. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie. Deshalb ist der Name Physiotherapeut tatsächlich treffender.

      Krankengymnastik wird von den meisten Praxen für Physiotherapie angeboten. Nur mit entsprechender Qualifizierung darf die Therapie bei der Krankenkasse abgerechnet werden. Für wen das in Partenstein gilt, liest du hier bei dasoertliche.de.

      Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage, also auch in Bayern. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder hört man, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch diese Regelung ist veraltet.