Krankengymnastik in Iphofen
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Krankengymnastik ist für zahlreiche Beschwerden die bevorzugte Behandlungsform. Sie wird beispielsweise nach Knieoperationen eingesetzt, um die motorischen Fähigkeiten der Patienten zu reaktivieren. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das zielgerichtete Training der Muskulatur kann zum Beispiel dabei helfen, Schmerzen vorzubeugen oder zu lindern.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit vier Wochen, also auch in Bayern. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder wirst du hören, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell. Der Zeitraum wurde um 14 Tage verlängert.
Meistens dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Ärzte und Krankengymnasten deine Genesung überwachen und dir sagen können, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Ein Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.
Neben der "normalen" Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS), bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen. Weil Atemwegs-Krankengymnastik vor allem bei Mukoviszidose und Krankheiten mit vergleichbaren Schädigungen eingesetzt wird, wird sie auch als KG-Muko abgekürzt.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.