Krankengymnastik in Edingen-Neckarhausen

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    28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Baden-Württemberg. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden muss. Aber keine Sorge, das ist nicht mehr aktuell.

    Krankengymnastik ist eine anerkannte Therapie bei Rückenschmerzen. Nicht selten ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein essentieller Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Auch vorbeugend kann Krankengymnastik gegen Rückenschmerzen helfen. Allerdings gelten für solche Rückenschulen andere Kostenerstattungen, da diese nicht auf Rezept verschrieben werden. Viele Krankenkassen bieten Präventionsprogramme, bei denen diese einen Großteil oder sogar alle Kosten übernehmen, auch wenn kein Rezept vorliegt. Genaue Fragen kann dir dazu aber nur die Krankenversicherung beantworten.

    Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich verordnet wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei vorbeugenden Leistungen, etwa Rückenschulen gelten aber andere Vorgaben. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

    Bis zum Jahr 1994 waren Physiotherapeuten vor allem als Krankengymnasten bekannt. Der Begriff Krankengymnast ist in der heutigen Zeit kaum mehr gebräuchlich. Der Zentralverband der Krankengymnasten nennt sich sogar schon seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, nutzt aber noch die Abkürzung ZVK. Krankengymnastik selbst ist heutzutage ein Teilgebiet der Physiotherapie.

    Der beste Weg führt meistens über einen spezialisierten Arzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Sie können den Therapiebedarf im Regelfall am besten abschätzen. Aber auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen.