Krankengymnastik in Abtsteinach

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  • Abtsteinach
    PLZ 69518
    06207
  • Ober-Abtsteinach Gem. Abtsteinach
    PLZ 69518
    06207
  • Unter-Abtsteinach Gem. Abtsteinach
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    Der Erfolg von Krankengymnastik bei Rückenschmerzen ist anerkannt. Nicht selten kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen spürbar verringern. Krankengymnastik kann dabei auch vorbeugend helfen. Weil diese Rückenschulen ohne Rezept verschrieben werden, ist die Kostenerstattung anders geregelt. Stattdessen haben viele Krankenkassen Präventionsprogramme und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Genaue Fragen kann dir dazu aber nur die Krankenkasse beantworten.

    Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, schon Kinder können davon profitieren. Entscheidend ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das mithilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapie-Praxen, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Abtsteinach solche Praxen gibt, siehst du hier.

    Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

    Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Doch meistens wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

    Der beste Weg führt meistens über einen spezialisierten Arzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Diese können den Bedarf an Krankengymnastik im Regelfall am besten beurteilen. Aber auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen.