Bestatter in Eppelborn

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      In Deutschland gibt es genaue Vorschriften für Bestattungen, die darauf abzielen, eine pietätvolle Kultur der Seelenruhe zu sichern. Die maßgeblichen Gesetze zu Friedhofswesen und Bestattungen sind hierbei Ländersache. Insgesamt 9 Friedhöfe gibt es in und um Eppelborn:

      • Friedhof Dirmingen (66571 Eppelborn Dirmingen)
      • Friedhof Humes (66571 Eppelborn Humes)
      • Friedhof Falscheid (66822 Lebach Falscheid)
      • Friedhof Kutzhof (66265 Heusweiler Numborn)
      • Friedhof Gresaubach (66822 Lebach Gresaubach)
      • alter Friedhof Eiweiler (66265 Heusweiler Eiweiler)
      • Friedhof Berschweiler (66646 Marpingen Berschweiler)
      • (66822 Lebach Lebach)
      • Friedhof Eiweiler (66265 Heusweiler Eiweiler)

      Im deutschen Bundesgebiet herrscht Friedhofszwang (auch Bestattungspflicht). Dieser schreibt vor, dass Verstorbene grundsätzlich an einem zu diesem Zwecke gewidmeten Ort, im Wesentlichen also dem Friedhof, beigesetzt werden müssen. Eine Ausnahme gilt bei den Bestattungsarten für die Seebestattung und mittlerweile auch in einzelnen Bundesländern (Bremen, NRW), wo eine Verstreuung der Asche außerhalb eines Friedhofsgeländes genehmigt werden kann. Verboten ist aber die Aufbewahrung der Urne im eigenen Zuhause. Die Wahl einer Bestattung auf einem Friedhof bietet hingegen eine wertvolle Gelegenheit zur persönlichen Erinnerung an den Verstorbenen. Die Grabsteine können nach individuellen Vorstellungen gestaltet werden, und das Grab selbst kann mit Grabschmuck wie Blumengestecken und persönlichen Gegenständen liebevoll geschmückt werden.

      Die Koordination einer Bestattung ist sowohl emotional als auch organisatorisch anspruchsvoll. Hier ist eine grundlegende Checkliste, um eine Beerdigung zu organisieren.

      • Benachrichtigung und Besprechung: Informieren Sie unmittelbare Familienangehörige und besprechen Sie die nächsten Schritte.
      • Beschaffung wichtiger Unterlagen: Suchen Sie nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen.
      • Verträge und Verfügungen prüfen: Finden Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen und handeln Sie entsprechend.
      • Bestattungsunternehmen wählen: Wählen Sie ein Bestattungsunternehmen aus und schließen Sie einen Bestattungsvertrag ab.
      • Bestattungsform bestimmen: Entscheiden Sie, ob es eine Beerdigung oder Einäscherung sein soll.
      • Überführung: Organisieren Sie den Transport des Leichnams.
      • Sterbeurkunde ausstellen: Lassen Sie eine Sterbeurkunde ausstellen.
      • Grabnutzungsrechte klären: Erwerben oder verlängern Sie die Rechte an der Grabstelle.
      • Termin festlegen: Legen Sie das Datum für die Bestattung fest.
      • Genehmigung einholen: Wenn Sie eine Einäscherung planen, holen Sie die Genehmigung vom Krematorium ein.
      • Trauergespräch planen: Vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie die Zeremonie mit dem Pfarrer oder Trauerredner.
      • Todesanzeige erstellen: Erstellen Sie eine Todesanzeige
      • Grabschmuck und Leichenschmaus: Bestellen Sie Grabschmuck und reservieren Sie eine Gaststätte für den Leichenschmaus.
      • Dankeskarten: Planen Sie die Erstellung von Dankeskarten und/oder Danksagungsanzeigen.
      • Laufende Zahlungen und Verträge: Brechen Sie laufende Zahlungen ab und kündigen Sie Verträge.
      • Abmeldungen: Melden Sie den Verstorbenen bei Versicherungen, Behörden usw. ab.
      • Dokumentenakte: Erstellen Sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten.
      • Wohnungsräumung: Organisieren Sie die Räumung der Wohnung des Verstorbenen.
      • Erbschein beantragen: Beantragen Sie gegebenenfalls einen Erbschein.
      • Grabpflege: Planen Sie die Organisation der Grabpflege.

      Es sollte in Betracht gezogen werden, dass die Anforderungen und Traditionen in Abhängigkeit von der kulturellen, religiösen und individuellen Vielfalt variieren können. Stellen Sie sicher, dass die die lokalen Vorschriften eingehalten und die individuellen Vorlieben des Verstorbenen ernst genommen werden.

      Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen. Allerdings kann er bei den notwendigen Formalitäten helfen. Dann benötigt er natürlich weitere Dokumente.
      Zu den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung gehört die Sterbeurkunde. Ohne sie ist keine Beerdigung möglich. Liegt sie noch nicht vor, kann der Bestatter bei der Beantragung helfen. Gibt es bereits ein Grab, müssen natürlich die entsprechenden Belege darüber mitgebracht werden. Wichtig sind darüber hinaus alle Dokumente, in denen der oder die Verstorbene Details zur Beerdigung selbst festgelegt hat. Weitere wichtige Dokumente sind der Personalausweis des oder der Verstorbenen, bei ledig verstorbenen die Geburtsurkunde, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin. Bei Geschiedenen sollte das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss mitgenommen werden.
      Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen helfen, weitere Unterlagen für den Todesfall vorzubereiten, beispielsweise Unterlagen für die Rentenversicherung. Dann ist es sinnvoll, wenn sie alle Dokumente aus unserer Checkliste dabei haben, sofern schon vorhanden.

      Die Kosten für Bestattungen in Eppelborn variieren je nach den individuellen Umständen und Vorstellungen erheblich. Häufig übersteigen die Preise für eine Bestattung jedoch 10.000 Euro. Es gibt jedoch günstigere Alternativen, bei Erdbestattungen oft ab 3.500 Euro und bei Urnenbestattungen ab 2.500 Euro. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt. Es empfiehlt sich, die eigenen Wünsche direkt mit einem Bestattungsinstitut zu besprechen und eine erste Kostenschätzung anzufordern.
      Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
      Die Kosten für einen Sarg werden häufig unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro erreichen. Je nach den individuellen Ansprüchen variieren die Preise erheblich. Bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen oft für preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro betragen. In der Regel obliegt die Ausstattung des Sargs dem Bestatter. Das Bestattungsinstitut kümmert sich häufig auch um den Transport, arrangiert Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung, sofern gewünscht. Für genaue Kostenauskünfte empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Eppelborn nachzufragen.
      Die Kosten für ein Grab sind vom gewählten Friedhof abhängig. Bei kaum einem Kostenpunkt gibt es so große Unterschiede wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber meist günstiger sind als Gräber für eine klassische Erdbestattung.
      Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.

      Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen. Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden. Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen. Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.

      Die Verantwortung eines Bestatters umfasst die gesamte Organisation und Durchführung einer Beisetzung, einschließlich aller praktischen Aspekte. Bestatter kümmern sich um verschiedene Aufgaben wie die Abholung des Verstorbenen, die Vorbereitung des Körpers für die Beerdigung, die Organisation und Koordination der Trauerfeier und des Begräbnisses, die Erledigung von Formalitäten sowie die Bereitstellung von Särgen, Urnen und Blumenschmuck. Üblicherweise trägt ein Bestattungsinstitut alle genannten Verantwortlichkeiten und bietet auch zusätzliche Dienstleistungen wie Trauerbegleitung und Beratung für die Angehörigen an. Der Bestatter regelt daher alle erforderlichen Schritte, um den Verstorbenen würdevoll zu bestatten und den Hinterbliebenen eine rasche und reibungslose Lösung zu ermöglichen.

      In Deutschland stehen Angehörigen beim Abschiednehmen von einem geliebten Menschen verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl. Diese Wahl hängt oft von individuellen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Umständen ab. Zu den gängigen Bestattungsarten gehören neben der Erdbestattung und Feuerbestattung auch die Beisetzung in der Natur. In Deutschland sind sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen legal. Die Vorschriften können jedoch je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls möglich, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Diamantbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Es ist wichtig, vor der Bestattungsplanung in Saarland ausführliche Informationen über die spezifischen rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland einzuholen oder sich fachkundig von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.

      In der Regel liegt es in Ihrer Hand als nächster Angehöriger, den Bestatter auszuwählen, der das Begräbnis für einen Verstorbenen umsetzt. Dabei stehen Ihnen meist unterschiedliche Bestattungsunternehmen zur Wahl. Kriterien wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönlichen Empfehlungen spielen eine wichtige Rolle, um den passenden Bestatter in Eppelborn zu finden.. Es ist von Vorteil, sich Zeit zu nehmen, um verschiedene Bestatter zu kontaktieren und ihre Dienstleistungen zu vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Sie solltensich bei dem Bestatter gut aufgehoben fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einer schwierigen Zeit eine wichtige Funktion erfüllt.

      Die Bestattungsart im Friedwald, auch bekannt als Wald- oder Baumbestattung, stellt eine einzigartige Alternative zur Beisetzung auf einem herkömmlichen Friedhof dar. In diesem besonderen Konzept können Verstorbene ihre letzte Ruhe inmitten eines eigens dafür vorgesehenen Waldes finden. Diese Form der Bestattung betont die harmonische Einbindung in die Natur, indem einem Baum eine ganz persönliche Bedeutung für den Verstorbenen zukommt. Unter diesem Baum wird eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt. Der Friedwald Imsbach bei Tholey (Landkreis St. Wendel) oder auch der Friedwald bei Saarbrücken (Regionalverband Saarbrücken) liegen unweit von Eppelborn und bieten die nötigen Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine Friedwald-Bestattung entscheiden wollen. Um die natürliche Schönheit der Umgebung zu bewahren, sind im Friedwald keine Grabbeigaben, Grabsteine oder Grabschmuck erlaubt. Stattdessen dient eine Namenstafel am ausgewählten Baum dazu, die Person zuzuordnen und ihren Platz in diesem natürlichen Refugium zu kennzeichnen.

      Die eigene Beerdigung im Voraus zu planen, mithilfe einer Bestattungsvorsorge, kann Angehörigen Klarheit über persönliche Wünsche geben und emotionale Belastungen mindern. Details wie Bestattungsart, Zeremonie und Finanzen können festgelegt werden. Die Familie wird entlastet und unerwartete Kosten vermieden. Eine schriftliche Dokumentation der Wünsche, sicher aufbewahrt, gibt Vertrauten Orientierung. Dies verleiht Kontrolle über den Abschied, ermöglicht eine Zeremonie im Einklang mit eigenen Werten und schenkt den Liebsten Unterstützung in schweren Zeiten. Bestattungsinstitute oder Berater helfen, alles rechtzeitig umzusetzen. Bestattungsvorsorge gestaltet die Zukunft verantwortungsvoll und unterstützt Angehörige. Gibt es keine Bestattungsvorsorge, so dauert die Planung einer Beerdigung im Normalfall 1 bis 2 Wochen.

      In Saarland werden die meisten Leichen verbrannt, wie mittlerweile in allen deutschen Bundesländern. Daneben gibt es immer noch die klassische Erdbestattung. Gewünscht wird nach einer Verbrennung oft das Verstreuen der Asche. Diese Wiesenbestattung ist aber in Deutschland mit Ausnahme von Bremen nur eingeschränkt erlaubt. Daneben steigt aber die Nachfrage nach ungewöhnlichen Bestattungen. Dazu gehört beispielsweise die Kompostbestattung, die als ökologische Bestattung gesehen wird. In dieser Form der Bestattung, die auch als Kokon-Bestattung bekannt ist, wird der Körper zunächst in ein sargähnliches, isoliertes Behältnis gelegt, in dem er sich innerhalb von 40 Tagen zersetzt. Nach diesem Prozess wird lediglich die Erde beigesetzt.
      Die vierte Möglichkeit neben der Erdbestattung, dem Verbrennen der Leiche und der Kompostierung ist die Konservierung, wie sie beispielsweise vom Institut Körperwelten praktiziert wird.
      Die meisten anderen alternativen Bestattungsarten setzen zunächst ein Verbrennen der Leiche voraus. Dazu gehört beispielsweise die Diamant- beziehungsweise Edelstein-Bestattung, bei der auf der Asche ein Diamant gepresst wird. Auch bei der Luftbestattung und der Allbestattung wird die Leiche zunächst verbrannt, anschließend wird die Asche aus der Luft verstreut beziehungsweise mit einer Rakete ins Weltall geschossen.
      Teilweise werden aber auch traditionelle Bestattungen nach religiösen Riten verlangt. Während die christlichen Kirchen mittlerweile meist keine bestimmte Form der Beisetzung mehr vorschreiben, ist bei der jüdischen und der islamischen Bestattung die Beerdigung des unverbrannten Körpers Pflicht. Bei der muslimischen Bestattung ist es außerdem üblich, den toten Körper in ein Leinentuch zu hüllen. Aufgrund der deutschen Friedhofsgesetze muss die Leiche aber dennoch in einen Sarg gelegt werden.
      Die Spende des Körpers an ein anatomisches Institut ist dagegen keine eigene Bestattungsform. Hier dient die Leiche der Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen, wird aber anschließend entweder klassisch beerdigt oder verbrannt.
      Weitere Informationen über alternative Bestattungen in Eppelborn können Ihnen die lokalen Bestattungsdienstleister geben. Beispielsweise gibt es besondere Angebote wie die Stille Beisetzung, bei der die Trauerfeier ohne Angehörige durchgeführt wird. Üblicherweise steht auf dem Grab, meist ein Urnengrab, auch kein Name, weshalb auch von einer anonymen Bestattung gesprochen wird.

      In Trauerkarten sollten mitfühlende und aufrichtige Worte des Beileids formuliert werden. Wählen Sie Beileidsbekundungen, die zu Ihrer Verbindung zum Verstorbenen passen. Ein aufrichtiger Ausdruck des Beileids kann oft mehr Trost spenden als vorgefertigte Sprüche. Denken Sie daran, dass Ihre Unterstützung und Ihr Mitgefühl in dieser herausfordernden Zeit von großer Bedeutung sind. So könnten Sie beispielsweise schreiben: "Bitte zögert nicht, uns anzurufen, wenn ihr jemanden zum Reden braucht." Wenn Sie dennoch einen Trauerspruch bevorzugen, könnte Sie dieses Zitat inspirieren: "Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen." (Albert Schweitzer)

      Für eine evangelische Trauerfeier bieten sich Musikstücke an, die Beistand leisten und den Glauben an eine ewige Gemeinschaft mit Gott betonen. Dazu gehört das Gebetslied "Bleib bei mir, Herr", das Vertrauen in Gottes Nähe ausdrückt. Das Lied "So nimm denn meine Hände" handelt von der Hingabe an Gottes Führung und Trost und gehört zu den beliebten evangelischen Trauerliedern.. Bei einer evangelischen Trauerfeier werden in der Regel etwa drei bis sechs Musikstücke gespielt. Die Auswahl der Lieder sollte den spirituellen Wesenszug der Zeremonie reflektieren und die Botschaft des Trostes und der Hoffnung überbringen. Die Lieder tragen dazu bei, den Glauben an das ewige Leben und die Gemeinschaft mit Gott zu festigen.

      Trauerfeiern können mit oder ohne Bestattung ablaufen. In ersterem Fall versammeln sich Angehörige und Freunde, hören Reden, Gebete und Musik, bevor die Bestattung auf dem Friedhof oder im Krematorium erfolgt. Ein Leichenschmaus gibt Raum für das Teilen von Erinnerungen unter den Trauergästen. Ohne eine Beerdigung wird dem Verstorbenen in Kirchen oder Versammlungsräumen Respekt gezollt. In diesem Fall werden auch Reden gehalten und Musik gespielt. Nach der Zeremonie kann ein Leichenschmaus den Trauergästen Gelegenheit zum gemeinsamen Gedenken geben. Die Dauer variiert nach Präferenzen und kann einige Stunden bis einen Tag betragen.

      Wie lange und in welchen Fällen Angestellte beim Tod von Verwandten Sonderurlaub bekommen, ist vom Arbeitsvertrag abhängig. Das Gesetz und die Rechtssprechung legen nur einen Mindeststandard fest. Demnach besteht beim Tod eines Elternteils, eines Kindes oder des Partners beziehungsweise der Parterin ein Anspruch auf Sonderurlaub, üblicherweise zwei Tage. Wenn nichts anders im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist, wird dieser auch bezahlt. Allerdings lässt sich der Anspruch vertraglich in einen unbezahlten Urlaub umwandeln. Viele Tarifverträge sind allerdings großzügiger. In den Vereinbarungen des Einzelhandels, der Metallindustrie oder das Hotel- und Gaststättengewerbe werden drei bis vier Tage Sonderurlaub beim Tod des Ehegatten oder der Ehegattin gewährt, ein bis drei Tag beim Tod eines Kindes und ein bis zwei Tage beim Tod von Großeltern und Geschwistern. Einige Verträge sehen sogar eine bezahlte Abwesenheit beim Tod der Schwiegereltern vor.